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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen - Zahngesundheit von Anfang an

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 
Dokumentation jetzt im Gelben Heft statt im eigenen Kinderpass

Bereits in den ersten Lebensjahren werden die Weichen für die Zahngesundheit gestellt. Ein gesundes Milchgebiss ist eine wichtige Voraussetzung für ein intaktes bleibendes Gebiss. Regelmäßige, frühzeitige zahnärztliche Vorsorge kann Karies und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen und dazu beitragen, spätere Zahnschmerzen zu vermeiden.

Zahngesundheit beginnt schon vor der Geburt

Karies gilt als Infektionskrankheit. Die verursachenden Bakterien können durch engen Speichelkontakt – etwa beim gemeinsamen Benutzen von Löffeln – von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Deshalb wird werdenden Müttern empfohlen, bereits während der Schwangerschaft zahnärztliche Kontrolltermine wahrzunehmen, idealerweise einen zu Beginn und einen gegen Ende der Schwangerschaft. Dabei werden Zähne und Zahnfleisch untersucht und gereinigt, um Bakterien keinen Nährboden zu bieten.

Ob eine solche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, ist unterschiedlich geregelt. Einige Krankenkassen bieten sie als freiwillige Zusatzleistung an – eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse lohnt sich.

Ab dem 6. Lebensmonat: die Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6

Mit dem Durchbruch der ersten Milchzähne, meist ab dem 6. Lebensmonat, beginnt auch die zahnärztliche Vorsorge für das Kind. Gesetzlich versicherte Kinder haben vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat (6. Geburtstag) Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen als Kassenleistung. Seit 2026 tragen diese sechs Untersuchungen einheitlich die Bezeichnungen Z1 bis Z6 und haben feste, genau festgelegte Zeitfenster:

  • Z1: 6. bis 9. Lebensmonat
  • Z2: 10. bis 20. Lebensmonat
  • Z3: 21. bis 33. Lebensmonat
  • Z4: 34. bis 48. Lebensmonat
  • Z5: 49. bis 60. Lebensmonat
  • Z6: 61. bis 72. Lebensmonat

Bei diesen Untersuchungen wird geprüft, ob sich Zähne, Mund und Kiefer altersgerecht entwickeln. Zahnärztinnen und Zahnärzte schätzen das individuelle Kariesrisiko ein und beraten zu Mundhygiene, Ernährung und der Anwendung von Fluoriden. Werden Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, fallen notwendige Behandlungen häufig kleiner und schonender aus. Zusätzlich besteht im Kleinkindalter Anspruch auf eine Fluoridlack-Anwendung zur Zahnschmelzhärtung, in der Regel zweimal je Kalenderjahr.

Was bei den Untersuchungen genau geprüft wird

Im Rahmen der Untersuchungen wird unter anderem der sogenannte dmft-Index erhoben: Er gibt an, wie viele Milchzähne kariös (decayed), aufgrund von Karies bereits entfernt (missing) oder gefüllt (filled) sind; zusammengezählt ergibt sich der individuelle Indexwert für die Milchzähne (teeth). Auch Zahnstellungsanomalien, verkürzte Lippenbändchen oder Zahnfleischentzündungen können auf diese Weise frühzeitig erkannt und bei Bedarf behandelt werden.

Je nach individuellem Kariesrisiko gehört außerdem eine auf das Kind abgestimmte Fluoridprophylaxe dazu, zum Beispiel mit fluoridierter Zahnpasta, fluoridiertem Speisesalz, Fluoridlack oder -tabletten. Eltern erhalten zudem Hinweise für eine zahngesunde Ernährung und die richtige Pflege der Kinderzähne.

Neu seit 2026: Dokumentation im Gelben Heft statt im eigenen Kinderpass

Bislang wurden diese Untersuchungen in einem eigenen Dokument festgehalten, dem sogenannten Zahnärztlichen Kinderpass. Seit dem 1. Januar 2026 ist ein solches separates Dokument nicht mehr nötig: Die Ergebnisse der Untersuchungen Z1 bis Z6 werden jetzt gemeinsam mit den ärztlichen U-Untersuchungen (U1 bis U9) im Gelben Heft dokumentiert – dem bekannten Kinderuntersuchungsheft, das jedes Kind in Deutschland für die kinderärztliche Vorsorge erhält.

Für Kinder, die ab Januar 2026 geboren wurden, enthält das neu ausgegebene Gelbe Heft die Seiten für Z1 bis Z6 bereits von Anfang an. Ältere Gelbe Hefte bleiben gültig und werden bei Bedarf durch Einlegeblätter mit Elterninformationen und Dokumentationsseiten für Z1 bis Z6 ergänzt, die in der Zahnarztpraxis erhältlich sind. Ein zusätzliches separates Vorsorgeheft ist nicht erforderlich.

Diese Zusammenführung soll die zahnärztliche Vorsorge sichtbarer machen und die Zusammenarbeit zwischen kinderärztlicher und zahnärztlicher Betreuung erleichtern. Das Gelbe Heft sollte deshalb ab sofort auch zu zahnärztlichen Terminen mitgebracht werden.

Ab dem sechsten Geburtstag: Zahnwechsel und Individualprophylaxe

Mit dem sechsten Geburtstag beginnt der Zahnwechsel, der zahnärztlich begleitet wird. Ab diesem Alter besteht Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen sowie individuelle Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der sogenannten Individualprophylaxe, die bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören je nach Bedarf zum Beispiel die Entfernung von Belägen, Mundhygienetraining und die Versiegelung der bleibenden Backenzähne.

Die regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6, die anschließende Individualprophylaxe zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sowie die Mitwirkung der Eltern bilden gemeinsam eine gute Grundlage für gesunde bleibende Zähne.


Häufige Fragen zu Z1–Z6 und dem Gelben Heft

Was bedeutet die Bezeichnung Z1 bis Z6?

Z1 bis Z6 sind die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat. Seit 2026 tragen sie einheitliche Namen und feste Zeitfenster, damit kein Untersuchungstermin übersehen wird.

Was ist aus dem Zahnärztlichen Kinderpass geworden?

Er wird durch die Dokumentation im Gelben Heft abgelöst. Seit dem 1. Januar 2026 werden die Ergebnisse der Untersuchungen Z1 bis Z6 dort gemeinsam mit den ärztlichen U-Untersuchungen festgehalten; ein separater Kinderpass ist nicht mehr erforderlich.

Was mache ich mit einem älteren Gelben Heft ohne Seiten für Z1 bis Z6?

Ältere Gelbe Hefte bleiben gültig. Sie werden in der Zahnarztpraxis durch Einlegeblätter mit Elterninformationen und Dokumentationsseiten für Z1 bis Z6 ergänzt. Ein zusätzliches Heft ist nicht notwendig.

Muss das neue Gelbe Heft eigens beantragt werden?

Nein. Kinder, die ab Januar 2026 geboren werden, erhalten das neue Gelbe Heft mit den Seiten für Z1 bis Z6 automatisch, üblicherweise im Krankenhaus oder bei der ersten kinderärztlichen Untersuchung.

Was kosten die Untersuchungen Z1 bis Z6?

Für gesetzlich versicherte Kinder sind sie eine Kassenleistung und damit kostenfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Z1–Z6 und der Individualprophylaxe?

Z1 bis Z6 begleiten die frühe Kindheit bis zum 6. Geburtstag. Daran schließt sich die Individualprophylaxe an, die vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann.

Was passiert, wenn eine Untersuchung versäumt wird?

Anders als bei einigen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ist mit einer versäumten zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung nach derzeitigem Stand keine Meldung an das Jugendamt verbunden (die genaue Handhabung kann je nach Bundesland variieren). Empfehlenswert ist es dennoch, versäumte Termine möglichst zeitnah nachzuholen.

 


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