Hoheluftchaussee 2 | 20253 Hamburg | Telefon: 040 – 422 20 17 | E-Mail: info@zahnarzt-dr-wilmes.de

Unser Service für Sie: Lesen Sie in unserem Patienten-Informations-System aktuelle und interessante Informationen rund um Ihre Zahngesundheit!

« Zurück

Neu seit 2026: Das Gelbe Heft kommt mit zum Zahnarzt

U1 bis U9 kennen die meisten Eltern aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft. Seit dem 1. Januar 2026 ist darin auch die zahnärztliche Vorsorge fest verankert: Die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 werden nun ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert.

Gesetzlich versicherte Kinder haben vom sechsten bis zum vollendeten 72. Lebensmonat Anspruch auf diese Untersuchungen. Damit stehen Kinderarzt- und Zahnarztvorsorge erstmals übersichtlich nebeneinander in einem zentralen Dokument.

Warum beginnt Zahnvorsorge so früh?

Gesunde Milchzähne sind keineswegs nur vorübergehende Platzhalter. Sie spielen eine wichtige Rolle für das Kieferwachstum, die Sprachentwicklung, das Kauen und die Entwicklung des bleibenden Gebisses.

Gleichzeitig kann Karies bereits sehr kleine Kinder betreffen. Deshalb beginnt zahnärztliche Prävention nicht erst mit dem Schulalter, sondern bereits ab dem ersten Zahn.

Bei den Früherkennungsuntersuchungen geht es deshalb nicht nur darum, nach Löchern zu suchen. Die Eltern erhalten auch Informationen zur richtigen Mundhygiene, zahngesunden Ernährung und Anwendung von Fluoriden.

Was bedeuten Z1 bis Z6?

Die ersten drei Untersuchungen finden zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat statt:

Z1: 6. bis 9. Lebensmonat
Z2: 10. bis 20. Lebensmonat
Z3: 21. bis 33. Lebensmonat

Zwischen diesen Untersuchungen müssen mindestens vier Monate liegen.

Danach folgen:

Z4: 34. bis 48. Lebensmonat
Z5: 49. bis 60. Lebensmonat
Z6: 61. bis 72. Lebensmonat

Hier beträgt der Mindestabstand grundsätzlich zwölf Monate.

Was passiert bei den Untersuchungen?

Die Zahnarztpraxis untersucht unter anderem Zähne und Mundhöhle und beurteilt das individuelle Kariesrisiko.

Ein wichtiger Teil ist zudem die Beratung der Eltern. Themen können beispielsweise sein:

  • richtiges Zähneputzen
  • geeignete Kinderzahnpasta
  • Fluoridanwendung
  • Trink- und Ernährungsgewohnheiten
  • Umgang mit Nuckelflasche und zuckerhaltigen Getränken
  • Entwicklung der Milchzähne

Eltern können außerdem praktisch gezeigt bekommen, wie sie die Zähne ihres Kindes am besten reinigen.

Was passiert mit älteren Gelben Heften?

Kinder, die nach dem 1. Januar 2026 geboren werden, erhalten bereits die neue Ausgabe des Gelben Heftes mit den entsprechenden Einträgen für Z1 bis Z6.

Für Kinder mit einem älteren Heft gibt es ein Einlegeblatt, das von der Zahnarztpraxis ergänzt werden kann. Niemand benötigt deshalb allein wegen der Neuerung ein vollständig neues Untersuchungsheft.

Zusätzlich: Fluoridlack zur Kariesvorbeugung

Gesetzlich versicherte Kinder vom sechsten bis zum vollendeten 72. Lebensmonat haben zusätzlich Anspruch auf Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung – zweimal je Kalenderhalbjahr.

Die regelmäßige zahnärztliche Früherkennung ist damit weit mehr als eine Kontrolle: Sie soll Eltern und Kinder früh dabei unterstützen, gute Gewohnheiten für die Mundgesundheit zu entwickeln.

Beim nächsten Termin: Gelbes Heft nicht vergessen

Für Eltern bedeutet die Neuerung vor allem eine kleine praktische Änderung: Das Gelbe Heft gehört künftig nicht nur mit zum Kinderarzt, sondern auch zum Zahnarzt.

So lässt sich auf einen Blick nachvollziehen, ob die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen wurden – und die Zahngesundheit erhält von Beginn an den Stellenwert, den sie verdient.


Artikel weiterempfehlen Artikel weiterempfehlen »

Kritik und Wünsche zu den Inhalten Kritik und Wünsche zu den Inhalten »

« Zurück

©2026 Praxeninformationsseiten | Impressum

Nach oben scrollen