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Digitales Bonusheft beim Zahnarzt: Vorsorge ohne Stempel und Papier?

Jahrelang gehörte es für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Zahnarztbesuch: das kleine Bonusheft aus Papier, das nach der Kontrolluntersuchung abgestempelt wurde. Doch auch die zahnärztliche Vorsorge wird zunehmend digital.

Das elektronische Zahnbonusheft – häufig einfach digitales Bonusheft genannt – kann die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentieren. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das vor allem eines: Der Nachweis wichtiger Kontrolltermine kann einfacher und dauerhaft verfügbar werden.

Aber wie funktioniert das digitale Bonusheft eigentlich – und was passiert mit dem bisherigen Papierheft?

Was ist das digitale Bonusheft?

Das elektronische Zahnbonusheft ist ein strukturierter Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Die rechtlichen Grundlagen dafür bestehen bereits seit dem 1. Januar 2022.

Es bildet grundsätzlich dieselben Informationen ab wie das klassische Bonusheft: Entscheidend ist der Nachweis, dass die vorgesehenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen wurden.

Der Unterschied liegt in der Form. Statt ausschließlich auf Stempel und Papier zu setzen, können entsprechende Bonuseinträge elektronisch dokumentiert werden.

Voraussetzung für das elektronische Zahnbonusheft ist eine elektronische Patientenakte.

Welche Vorteile bietet das digitale Bonusheft?

Ein offensichtlich praktischer Vorteil: Das kleine Papierheft muss nicht mehr bei jedem Termin gesucht und mitgebracht werden.

Darüber hinaus bietet die digitale Dokumentation weitere Möglichkeiten:

  • Vorsorgetermine können elektronisch nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Ein Bonusheft kann nicht mehr verloren gehen oder verlegt werden.
  • Aufwendige Nachtragungen können reduziert werden.
  • Bonuseinträge können für Patientinnen, Patienten und Praxen aktuell einsehbar sein.
  • Elektronische Erinnerungsfunktionen können dabei helfen, erforderliche Vorsorgetermine nicht zu vergessen.
  • Auch die Verwaltung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kann erleichtert werden.

Gerade über viele Jahre hinweg kann das hilfreich sein. Denn für einen erhöhten Zuschuss beim Zahnersatz kommt es auf einen möglichst lückenlosen Nachweis der regelmäßigen Vorsorge an.

Ist das Papier-Bonusheft jetzt ungültig?

Nein. Das klassische Bonusheft aus Papier bleibt weiterhin gültig und kann grundsätzlich wie bisher verwendet werden.

Niemand muss also ein vorhandenes Bonusheft entsorgen oder allein wegen der Digitalisierung auf eine elektronische Variante wechseln.

Auch bereits vorhandene Einträge gehen beim Wechsel nicht einfach verloren. Bestehende Vorsorgenachweise aus einem Papierheft können bei der elektronischen Dokumentation berücksichtigt beziehungsweise bestätigt werden.

Patientinnen und Patienten sollten ihre Zahnarztpraxis ansprechen, wenn sie das elektronische Zahnbonusheft nutzen möchten.

Warum ist ein lückenloses Bonusheft so wichtig?

Das Bonusheft ist nicht nur eine Erinnerung an regelmäßige Vorsorge. Es kann sich finanziell bemerkbar machen, wenn später Zahnersatz erforderlich wird.

Entscheidend sind die regelmäßig nachgewiesenen Kontrolluntersuchungen. Für Erwachsene ist dafür grundsätzlich mindestens eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr erforderlich.

Wer die Untersuchungen über mehrere Jahre lückenlos nachweisen kann, erhält bei Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.

Das bleibt auch nach der zum 1. Januar 2027 geplanten beziehungsweise beschlossenen Absenkung der Festzuschüsse relevant: Nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss dann von regulär 50 auf 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, nach zehn Jahren auf 65 Prozent.

Das Bonusheft bleibt also weiterhin bares Geld wert.

Digitales Bonusheft und ePA: Was hat sich verändert?

Mit der Einführung der „ePA für alle“ hat die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen weiteren Schritt gemacht. Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich eine elektronische Patientenakte, sofern sie dieser nicht widersprechen.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind auch Zahnarztpraxen verpflichtet, die ePA im vorgesehenen Rahmen zu nutzen.

Das elektronische Zahnbonusheft ist dabei eine speziell für die Zahnmedizin entwickelte strukturierte Anwendung innerhalb der ePA. Ein Bonuseintrag entsteht jedoch nicht einfach automatisch nur dadurch, dass eine Kontrolluntersuchung abgerechnet wurde. Die entsprechenden Informationen müssen von der Zahnarztpraxis in das elektronische Zahnbonusheft eingetragen und elektronisch bestätigt werden.

Papier oder digital? Entscheidend bleibt die Vorsorge

Ob klassisches Papierheft oder elektronische Variante: Am Grundprinzip ändert sich nichts.

Entscheidend ist, regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge zu gehen und die Untersuchungen nachvollziehbar dokumentieren zu lassen.

Das digitale Bonusheft kann genau das im Alltag einfacher machen: weniger Papier, weniger Suche nach alten Einträgen und ein dauerhaft verfügbarer Überblick über die eigene Vorsorge.

Wer wissen möchte, welche Möglichkeiten die eigene Zahnarztpraxis für das digitale Bonusheft anbietet, sollte das Thema einfach beim nächsten Kontrolltermin ansprechen.


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