PAR-Richtlinie: Systematische Behandlung von Parodontitis
Parodontitis gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen des Mundraums. Bleibt sie unbehandelt, kann sie den Zahnhalteapparat dauerhaft schädigen und im weiteren Verlauf sogar zum Verlust von Zähnen führen.
Darüber hinaus zeigen wissenschaftliche Untersuchungen Zusammenhänge zwischen Parodontitis und verschiedenen Allgemeinerkrankungen, beispielsweise Diabetes mellitus und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine frühzeitige Diagnose und konsequente Behandlung sind deshalb wichtige Bestandteile einer langfristigen Mundgesundheit.
Für gesetzlich Versicherte ist die systematische Behandlung von Parodontitis in der sogenannten PAR-Richtlinie geregelt. Sie trat bereits am 1. Juli 2021 in Kraft und wurde seitdem weiterentwickelt. Die aktuellen Regelungen bilden eine strukturierte Behandlungsstrecke von der Diagnostik bis zur langfristigen Nachsorge ab.
Wie läuft eine Parodontitisbehandlung nach der PAR-Richtlinie ab?
Zu Beginn erfolgt eine umfassende Untersuchung des Zahnhalteapparates. Dabei werden unter anderem Zahnfleischtaschen, Blutungen, Knochenabbau sowie verschiedene Risikofaktoren erfasst.
Aus den Befunden ergeben sich Stadium und Grad der Erkrankung. Diese Einstufung hilft dabei, die Behandlung und insbesondere die spätere Nachsorge individuell zu planen.
Zu den wichtigen Bestandteilen der systematischen Therapie gehören unter anderem:
- ausführliche Befunderhebung und Therapieplanung
- individuelle Mundhygieneunterweisung
- parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
- antiinfektiöse Therapie
- gegebenenfalls chirurgische Behandlung
- unterstützende Parodontitistherapie als strukturierte Nachsorge
Die systematische Parodontitistherapie muss bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich vor Beginn von der Krankenkasse genehmigt werden.
Mundhygiene und Aufklärung gehören zur Therapie
Parodontitis lässt sich langfristig nur erfolgreich kontrollieren, wenn professionelle Behandlung und tägliche Mundhygiene zusammenwirken.
Deshalb gehören sowohl die individuelle Mundhygieneunterweisung als auch ein ausführliches Aufklärungs- und Therapiegespräch zur Behandlungsstrecke.
Dabei erhalten Patientinnen und Patienten unter anderem Informationen darüber,
- wie Parodontitis entsteht,
- welche persönlichen Risikofaktoren eine Rolle spielen,
- wie Zähne und Zahnzwischenräume effektiv gereinigt werden und
- was sie selbst zum langfristigen Behandlungserfolg beitragen können.
Je nach individueller Situation können auch Faktoren wie Rauchen oder Diabetes in die Beratung einbezogen werden.
Unterstützende Parodontitistherapie: Warum die Nachsorge so wichtig ist
Mit der eigentlichen Behandlung ist eine Parodontitistherapie nicht abgeschlossen. Ein zentraler Bestandteil der PAR-Richtlinie ist deshalb die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT.
Sie beginnt in der Regel drei bis sechs Monate nach Abschluss der aktiven Therapie und dient dazu, den erreichten Behandlungserfolg langfristig zu stabilisieren.
Die UPT kann unter anderem umfassen:
- Kontrolle der Mundhygiene
- erneute Mundhygieneunterweisung bei Bedarf
- Entfernung von Biofilmen und Belägen
- Kontrolle der Zahnfleischtaschen und von Entzündungszeichen
- gegebenenfalls erneute Reinigung tiefer Zahnfleischtaschen
- eine erneute umfassende Untersuchung des Parodontalzustandes während der UPT-Phase
Wie häufig findet die UPT statt?
Die UPT läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten UPT-Leistung.
Wie häufig Termine notwendig sind, richtet sich nach dem zu Beginn festgestellten Grad der Parodontitis. Seit dem 1. Juli 2025 gelten dafür feste Mindestabstände zwischen den einzelnen Maßnahmen.
Je nach Erkrankungsrisiko können die UPT-Termine beispielsweise in Mindestabständen von zehn, fünf oder drei Monaten erfolgen.
Dadurch wird die Nachsorge stärker am individuellen Risiko und weniger an starren Kalenderzeiträumen ausgerichtet.
Kann die UPT verlängert werden?
Ja. Wenn nach Ablauf der regulären zweijährigen Nachsorge weiterhin eine zahnmedizinische Notwendigkeit besteht, kann die UPT verlängert werden.
Die Verlängerung muss zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden und beträgt in der Regel bis zu sechs weitere Monate.
So kann die strukturierte Betreuung fortgesetzt werden, wenn beispielsweise weiterhin behandlungsbedürftige Zahnfleischtaschen bestehen.
Besondere Regelungen für pflegebedürftige Menschen
Für bestimmte Patientengruppen gibt es zusätzlich eine vereinfachte, bedarfsgerechte Behandlungsstrecke.
Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigungen, bei denen eine reguläre systematische Parodontitistherapie nicht vollständig durchgeführt werden kann.
Damit soll auch diesen Patientinnen und Patienten ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu einer notwendigen Parodontitisbehandlung ermöglicht werden.
Parodontitis braucht langfristige Betreuung
Parodontitis ist eine chronische Erkrankung. Deshalb geht es nicht nur darum, Entzündungen einmalig zu behandeln, sondern den erreichten Zustand dauerhaft zu stabilisieren.
Genau hier setzt die PAR-Richtlinie an: Sie verbindet systematische Diagnostik, aktive Behandlung, individuelle Mundhygiene und eine langfristige strukturierte Nachsorge.
Wer Zahnfleischbluten, zurückgehendes Zahnfleisch, Mundgeruch oder Veränderungen an der Zahnstellung bemerkt, sollte diese Beschwerden deshalb zahnärztlich abklären lassen. Je früher eine Parodontitis erkannt wird, desto gezielter kann sie behandelt werden.
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