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Mit dem Bonusheft beim Zahnarzt Zuschüsse sichern

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen helfen dabei, Erkrankungen an Zähnen und Zahnfleisch möglichst früh zu erkennen. Gleichzeitig können sich diese Termine später auch finanziell auszahlen: Wer seine zahnärztliche Vorsorge regelmäßig nachweisen kann, erhält bei notwendigem Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.

Der Nachweis kann weiterhin über das klassische Bonusheft aus Papier erfolgen. Daneben gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, Vorsorgeuntersuchungen über das elektronische Zahnbonusheft innerhalb der elektronischen Patientenakte (ePA) zu dokumentieren.

Wie funktioniert das Bonusheft?

Für den Bonus zählt vor allem eines: die regelmäßige Teilnahme an den vorgesehenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Erwachsene müssen dafür grundsätzlich mindestens einmal pro Kalenderjahr eine Kontrolluntersuchung nachweisen. Für Kinder und Jugendliche gelten andere Vorsorgeintervalle.

Wer die erforderlichen Untersuchungen über mehrere Jahre regelmäßig dokumentiert hat, kann einen höheren Zuschuss erhalten, wenn später beispielsweise eine Krone, Brücke oder Prothese notwendig wird.

Dabei beziehen sich die Prozentangaben immer auf die durchschnittlichen Kosten der sogenannten Regelversorgung – also die gesetzlich definierte Standardversorgung für den jeweiligen Befund.

Wie hoch ist der Zuschuss aktuell?

Bis zum 31. Dezember 2026 gelten für gesetzlich Versicherte folgende Festzuschüsse:

  • ohne Bonus: 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung
  • nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge: 70 Prozent
  • nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge: 75 Prozent

Das Bonusheft kann damit einen spürbaren Unterschied beim Eigenanteil für Zahnersatz machen.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?

Ab 2027 werden die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte abgesenkt.

Dann gelten:

  • ohne Bonus: 50 Prozent
  • nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge: 60 Prozent
  • nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge: 65 Prozent

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Bonusheft an Bedeutung verliert. Im Gegenteil: Auch künftig kann der regelmäßige Vorsorgenachweis den Zuschuss um bis zu 15 Prozentpunkte gegenüber dem regulären Festzuschuss erhöhen.

Gerade deshalb lohnt es sich weiterhin, Kontrolltermine konsequent wahrzunehmen und dokumentieren zu lassen.

Was passiert, wenn ein Jahr im Bonusheft fehlt?

Grundsätzlich sollten die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen lückenlos nachgewiesen werden.

Eine fehlende Untersuchung bedeutet jedoch nicht in jedem Fall automatisch, dass sämtliche Bonusansprüche verloren sind. Für den Zehnjahresbonus kann ein einmaliges Versäumnis unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben, wenn nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen.

Ob ein solcher Ausnahmefall anerkannt wird, entscheidet die jeweilige Krankenkasse.

Wurde eine Kontrolluntersuchung zwar durchgeführt, aber nicht im Bonusheft dokumentiert, kann die Zahnarztpraxis einen entsprechenden Nachweis gegebenenfalls auch nachträglich bestätigen.

Papier oder digitales Bonusheft?

Das klassische Bonusheft aus Papier ist weiterhin gültig und kann wie gewohnt genutzt werden.

Zusätzlich steht das elektronische Zahnbonusheft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte zur Verfügung. Es kann dieselben für den Bonus relevanten Vorsorgeinformationen strukturiert digital abbilden.

Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • kein Papierheft, das verloren gehen kann
  • Bonuseinträge können digital verfügbar sein
  • bereits vorhandene Papier-Einträge können beim Umstieg berücksichtigt werden
  • Vorsorgeinformationen lassen sich langfristig übersichtlicher dokumentieren

Voraussetzung für die Nutzung ist eine elektronische Patientenakte. Das elektronische Zahnbonusheft ist eine freiwillige Anwendung.

Wie oft sollte man zur Kontrolle gehen?

Für den Bonus genügt Erwachsenen grundsätzlich eine dokumentierte Kontrolluntersuchung pro Kalenderjahr.

Wie häufig eine zahnärztliche Kontrolle medizinisch sinnvoll ist, lässt sich jedoch nicht allein am Bonusheft festmachen. Abhängig von der individuellen Mundgesundheit, dem Karies- oder Parodontitisrisiko und bestehenden Erkrankungen können auch kürzere Kontrollintervalle sinnvoll sein.

Im Mittelpunkt sollte deshalb immer die langfristige Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch stehen.

Vorsorge lohnt sich – auch über 2026 hinaus

Das Bonusheft verbindet regelmäßige Vorsorge mit einem konkreten finanziellen Vorteil. Wer seine Kontrolltermine über Jahre hinweg zuverlässig wahrnimmt und dokumentieren lässt, kann den eigenen Zuschuss für später notwendigen Zahnersatz erhöhen.

Ob auf Papier oder digital: Ein vollständiger Vorsorgenachweis bleibt deshalb auch nach der Änderung der Festzuschüsse im Jahr 2027 wichtig.

Wer unsicher ist, ob alle bisherigen Vorsorgetermine berücksichtigt sind, kann das Bonusheft beim nächsten Zahnarztbesuch überprüfen lassen.


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