ePA beim Zahnarzt: Was Patientinnen und Patienten wissen sollten
Röntgenbilder, Befunde, Arztberichte oder Informationen zu Medikamenten: Gesundheitsdaten entstehen häufig an vielen verschiedenen Stellen. Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, soll wichtige Informationen digital zusammenführen und sie dort verfügbar machen, wo sie für die Behandlung benötigt werden.
Mit der „ePA für alle“ ist die elektronische Patientenakte inzwischen fest im deutschen Gesundheitswesen verankert. Auch in Zahnarztpraxen gehört sie zunehmend zum Behandlungsalltag.
Was ist die „ePA für alle“?
Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich eine elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse, sofern sie der Einrichtung nicht widersprechen.
Die ePA ist ein persönlicher digitaler Speicher für Gesundheitsinformationen. Dort können beispielsweise Befunde, Arztbriefe und weitere medizinische Dokumente hinterlegt werden.
Auch für die zahnärztliche Behandlung können Informationen aus anderen medizinischen Bereichen relevant sein. Das betrifft beispielsweise bestehende Erkrankungen, bestimmte Medikamente oder vorherige Behandlungen.
Seit wann nutzen Zahnarztpraxen die ePA?
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Zahnarztpraxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zu nutzen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist und das verwendete Praxisverwaltungssystem die entsprechenden ePA-Funktionen unterstützt.
Damit ist die ePA heute kein Zukunftsprojekt mehr, sondern Bestandteil der regulären digitalen Gesundheitsversorgung.
Welche Vorteile kann die ePA beim Zahnarzt haben?
Gerade bei der zahnärztlichen Behandlung können Informationen aus der ePA hilfreich sein.
Ein wichtiges Beispiel sind Medikamente. Bestimmte Arzneimittel können Einfluss auf eine zahnärztliche Behandlung haben oder bei der Verschreibung weiterer Medikamente berücksichtigt werden müssen.
Die elektronische Medikationsliste innerhalb der ePA kann deshalb einen zusätzlichen Überblick darüber geben, welche verschreibungspflichtigen Medikamente verordnet und in der Apotheke abgegeben wurden.
Auch vorhandene Befunde oder medizinische Informationen können dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung besser auf die individuelle gesundheitliche Situation abzustimmen.
Können Zahnärzte automatisch alle Daten sehen?
Nein. Die ePA bedeutet nicht, dass jede Praxis uneingeschränkt auf sämtliche Gesundheitsinformationen zugreifen kann.
Der Zugriff erfolgt innerhalb gesetzlich festgelegter Rahmenbedingungen und grundsätzlich im Zusammenhang mit einer Behandlung. Patientinnen und Patienten können der Nutzung ihrer ePA widersprechen, Zugriffe einschränken und bestimmte Inhalte verbergen.
Über die App ihrer Krankenkasse können Versicherte zudem ihre elektronische Patientenakte einsehen und verwalten.
Welche Möglichkeiten im Detail zur Verfügung stehen, hängt auch von den jeweils aktuellen Funktionen der ePA ab.
Welche Rolle spielt das digitale Zahnbonusheft?
Auch das elektronische Zahnbonusheft ist für die Zahnmedizin von besonderem Interesse.
Es ermöglicht, die für den Bonus relevanten Vorsorgeuntersuchungen strukturiert elektronisch zu dokumentieren. Das klassische Bonusheft aus Papier bleibt weiterhin gültig.
Wichtig: Ein Vorsorgetermin wird nicht automatisch allein durch die Abrechnung in das digitale Zahnbonusheft übernommen. Der entsprechende Eintrag muss von der Zahnarztpraxis angelegt und bestätigt werden.
Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten?
Gesundheitsinformationen gehören zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Für die elektronische Patientenakte gelten deshalb umfangreiche gesetzliche Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Versicherte behalten zudem Einfluss darauf, wie ihre ePA genutzt wird. Wer keine elektronische Patientenakte möchte, kann ihrer Bereitstellung widersprechen.
Auch später sind Änderungen der persönlichen Einstellungen möglich.
Die digitale Patientenakte ist im Praxisalltag angekommen
Was vor einigen Jahren noch als Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung angekündigt wurde, ist inzwischen Realität.
Für Patientinnen und Patienten kann die ePA dabei helfen, wichtige Gesundheitsinformationen an einem Ort zusammenzuführen. Für Zahnarztpraxen kann sie zusätzliche Informationen liefern, die für eine sichere und gut abgestimmte Behandlung wichtig sind.
Bei Fragen zur Nutzung der ePA in Verbindung mit einer zahnärztlichen Behandlung kann die Zahnarztpraxis über die Möglichkeiten im konkreten Behandlungsfall informieren.
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